(im Bild von links 1. Vorsitzender Kurt Reith, Ingrid Löffler, K.-H. Herrmann) (im Bild von links 1. Vorsitzender Kurt Reith, Ingrid Löffler, K.-H. Herrmann)

Bei unserer diesjährigen Mitgliederversammlung, am 22.03. 2012 wurden verschiedene Ehrungen vorgenommen.

 

Für die Auszeichnung mehr als 50 Jahre als bewährte Kraftfahrerin wurde unser Vorstandsmitglied Ingrid Löffler, für 40 Jahre als bewährter Kraftfahrer Karl-Heinz Herrmann und seine Frau mit 30 Jahren als bewährte Kraftfahrerin ausgezeichnet.

Die Ehrung zur 10-jährigen Vereinszugehörigkeit wurde Wolfgang Beck verliehen.

 

 

 

 

 

 

 

Hier im Bild mit dem 1. Vorsitzenden Kurt Reith.

Auch in diesem Jahr darf sich die Verkehrswacht Lahr e.V. über eine Spende der Volksbank Lahr von 2000,- Euro für Ihre gemeinnützige Arbeit freuen.

 

Nebenstehend finden Sie den Pressebericht aus der Badischen Zeitung vom 09.09.2011

 

10.10.2011 B. Roth Schriftführerin

Ehrung langjähriger Mitglieder, li. 1. Vorsitzener Kurt Reith Ehrung langjähriger Mitglieder, li. 1. Vorsitzener Kurt Reith

Im Rahmen unserer Mitgliederversammlung am 14.04.2011 wurden unsere langjährigen Mitglieder geehrt:

für 10 Jahre: Roswitha Schätzle, Martin Oberle,

                    Armin Bumen, Andreas Tontsch

 

für 20 Jahre: Ingrid Löffler, Klaus Seidel,

                    Helmut Roth, Gemeinde Schwanau

 

für 30 Jahre: Albrecht Müller

 

 

Der Vorstand zog eine durchweg gute Bilanz des vergangenen Geschäftsjahres mit zahlreichen Aktivitäten und Projekten.

Der Vorstand wurde bei Neuwahlen einstimmig bestätigt. Neuzugang im Vorstand ist Florian Störk der den Posten des Schatzmeisters von Klaus Seidel übernimmt.

Klaus Seidel bleibt dem Vorstand als Beisitzer erhalten, sowie einen neu geschaffenen Posten als Pressewart.

Als neue Beisitzer heißen wir Willi Kürz und POR Martin Oberle herzlich willkommen!

 

18/04/11 B.Roth

 

NEWS

Neue Räder für die Jugendverkehrsschule

 

Die Jugendverkehrsschule Lahr wurde am 16.03.2011 mit 25 neuen Fahrrädern ausgestattet. Die bisherigen Fahhräder sind von Anbeginn vor über 25 Jahren in Gebrauch gewesen und wurden jetzt durch neue, zeitgemässe Fahrräder ersetzt.

 

Die Fahrräder wurden durch eine Spende der VOBA Lahr, einer Spende der Günther Energie und Service und durch einen erheblichen Preisnachlass der Firma Fahrzeug Oberle, Inh. Otto Oberle ermöglicht.

Den Restbetrag übernimmt die Verkehrswacht Lahr e.V.

 

Die Fahrräder wurden gleich von den ersten Schülern in diesem Jahr der Grundschulen Friesenheim und Heiligenzell eingeweiht.

 

Wir bedanken uns auf diesem Wege noch einmal herzlich bei den Sponsoren!

 

VW Lahr e.V. Birgit Roth

 

 

Nachruf Mariebert Späth                                                         Datum: 10.09.2010

 

Unsere ehemalige Schriftführerin und langjähriges Vorstandsmitglied Mariebert Späth hat den Kampf gegen ihre schwere Krankheit verloren. Wir werden ihr ein ehrendes Andenken bewahren.

 

Pressegespräch der Verkehrswacht Lahr e.V.                      Datum: 18.08.2010

zum EU-Gesetz für mehr Sicherheit

 

EU-Gesetz für mehr Sicherheit – LKW- und Busfahrer müssen zur Weiterbildung

Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG), das auf der Richtlinie 2003/59/EG basiert und die Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern regelt, ist am 1. Oktober 2006 in Kraft getreten. Das BKrFQG bedeutet für alle gewerblich tätigen Berufskraftfahrer grundlegende Veränderungen in der Aus- und den nun verpflichtenden Weiterbildungen.
Die vorrangigen Ziele dieser Weiterbildungen sind die Erhöhung der Verkehrssicherheit im Straßenverkehr sowie die Verbesserung der wirtschaftlichen Fahrweise der Berufskraftfahrer. Fahren ohne entsprechende Qualifikation kann für den Fahrer ein Bußgeld von bis zu 5.000 EUR und für den Unternehmer bis zu 20.000 EUR nach sich ziehen.

Wer gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführt, benötigt im Bereich des Güterkraftverkehrs für Fahrer von Fahrzeugen über 3,5 t zulässige Gesamtmasse und im Bereich des Personennahverkehrs für Fahrer von Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen zusätzlich zu seinem Führerschein eine so genannte Grundqualifikation.

Wer einen Führerschein der Klasse(n) D1 bis DE vor dem 10. September 2008 erworben hat, gilt kraft Gesetz als grundqualifiziert. (Besitzstand). Wer einen Führerschein der Klasse(n) C1 bis CE vor dem 10. September 2009 erworben hat, gilt kraft Gesetz als grundqualifiziert (Besitzstand). Die Grundqualifikation gilt fünf Jahre ab dem 10. September 2008 bei den D-Klassen und ab dem 10.09.2009 bei den C-Klassen. Die Verlängerung der Gültigkeit einer Grundqualifikation erfolgt durch eine Weiterbildung von 35 Stunden zu je 60 Minuten für jeweils fünf Jahre. Die Weiterbildung kann auch in Ausbildungseinheiten von jeweils mindestens sieben Stunden erworben werden.

Wer einen Führerschein der Klasse(n) D1 bis DE nach dem 9. September 2008 erworben hat, benötigt eine Grundqualifikation für gewerbliche Personenbeförderung. Wer einen Führerschein der Klasse(n) C1 bis CE nach dem 9. September 2009 erworben hat, benötigt eine Grundqualifikation für gewerbliche Güterbeförderung. Eine Grundqualifikation erwirbt man durch eine bestandene Prüfung als Berufskraftfahrer (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 BkrFQG) einer Grundqualifikation (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 BkrFQG) der einer Beschleunigten Grundqualifikation (§ 4 Abs. 2 BKrFQG)

Berufskraftfahrer erhalten die Grundqualifikation durch die Abschlussprüfung nach der Lehrzeit. Wer eine Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG erwerben möchte, muss bei der zuständigen IHK eine theoretische und praktische Prüfung ablegen (Dauer 240 Minuten Theorie und 210 Minuten Praxis).
Wer eine Beschleunigte Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG erwerben möchte, muss einen Lehrgang von 140 Stunden durchlaufen und eine theoretische Prüfung (Dauer 90 Minuten) bei der zuständigen IHK ablegen.

Die Vorlage von Bescheinigungen über eine Weiterbildung oder Grundqualifikation
müssen rechtzeitig vor Ablauf der Frist eines Besitzstandes oder einer vorhandenen Grundqualifikation der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden.
Bescheinigungen über eine erworbene Grundqualifikation oder Beschleunigte Grundqualifikation müssen vor Antritt einer gewerblichen Beschäftigung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden. In beiden Fällen trägt die Fahrerlaubnisbehörde die Schlüsselzahl 95 in den Führerschein ein.


Wer von der Gesetzesänderung betroffen ist, beantworteten alle Fahrschulen, die Bus- oder LKW-Ausbildung betreiben. Amtlich anerkannte Ausbildungsbetriebe werden unterstützt durch das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds“ (ESF). Somit erhalten Kursteilnehmer ab 50 Jahre, einen Zuschuss von 50%, weniger als 50 Jahre 30%, ohne Förderzuschuss kostet der jährliche Fortbildungstag mit sieben Stunden 198,- €.

Ausgenommen sind Fahrer der Bundeswehr, Polizei, Zolldienst, Zivil- und Katastrophenschutz und Feuerwehr sowie selbst fahrenden Arbeitsmaschinen. Ebenfalls ausgenommen sind Fahrer, die auf ihren Arbeitswegen LKWs führen, um Werkzeug und Material zu den Einsatzorten zu befördern, sofern es sich beim Führen des KFZ nicht um die Hauptbeschäftigung handelt.

Foto: Christine Breuer Foto: Christine Breuer
Brückenbanner für energiesparendes Fahren - eine Aktion der Landesverkehrswacht und der EnBW Datum: 24.06.2010


20.000 Leben retten:
die Landesverkehrswacht und das Innenministerium Baden-Württemberg unterstützen EU-Richtlinie.

40.000 Menschen verlieren jedes Jahr in der europäischen Union ihr Leben im Straßenverkehr. 40.000 zuviel – zumal hinter jedem Toten ein Schicksal und eine Familie steht. Deshalb hat die EU ein Maßnahmenpaket geschnürt, das in Europa die Zahl der Verkehrstoten halbieren soll. Der Anspruch des Programms:
„Safe 20.000 lifes – 20.000 Leben retten“. In Deutschland unterstützen die Landes-verkehrswacht und das Innenministerium Baden-Württemberg mit der EnBW diese
EU-Direktive: so genannte Sicherheits-Banner werden von ausgewählten Brücken
aus Autofahrer zu einem sicheren Fahren anleiten.

Schnell nach Hause, schnell noch einkaufen, schnell die Kinder abholen – die tägliche
Hektik macht sich auch im Straßenverkehr bemerkbar. Zu schnell kann aber tödlich sein: Überhöhte Geschwindigkeit ist Unfallursache Nummer eins in Europa. Alkohol und der fehlende Sicherheitsgurt folgen erst auf den Plätzen zwei und drei. Deshalb steuert die EU dagegen – mit vielfältigen Aktionen, die langfristig die Anzahl der Verkehrstoten halbieren sollen. Von diesem Ziel sind wir aber noch weit entfernt. Seit 2001 – dem Start der EU-Aktionen – verringerte sich in Deutschland die Zahl der Getöteten um 36 Prozent. Damit liegen wir deutlich über den EU-Durchschnitt mit einer Reduktion von nur 28 Prozent. Viel ist erreicht, noch mehr allerdings bleibt zu tun.

Vor diesem Hintergrund werden nun die Landesverkehrswacht und das Innenministerium Baden-Württemberg mit der Aktion „Gib Acht im Verkehr“ aktiv. Sie legen ein Aktions-programm auf, das ganz neue Wege geht. 55 Brücken in Baden-Württemberg tragen ab Mitte Mai Banner, auf denen Verkehrsbotschaften zum vorsichtigen Fahren anleiten.
Neben den bekannten Plakaten entlang der Autobahnen werden Fahrer damit außerhalb von Städten und jenseits der Autobahnen erreicht.

Das ist laut Landespolizeipräsident Dr. Wolf-Dietrich Hammann auch besonders wichtig: „Zwei Drittel aller Verkehrsopfer sind auf Landes- und Bundesstraßen zu beklagen.“

Auch die Finanzierung der Aktion geht neue Wege: Mussten die Verkehrswachten
die Last solcher Projekte bisher alleine finanzieren, so helfen dabei jetzt Partner.
Den Anfang macht die EnBW, der lokale Energieversorger in Baden-Württemberg.
„Als regional aufgestelltes Unternehmen ist es unsere Aufgabe, Menschen nicht nur
mit Energie zu versorgen, sondern auch mit aller Energie zu unterstützen und zu
schützen. Deshalb liegt uns die Aktion der Landesverkehrswacht sehr am Herzen“ –
so Dr. Ulrich Kleine, Geschäftsführer der EnBW Kommunale Beteiligungen GmbH.

Die 55 ausgesuchten Brücken verteilen sich auf besonders frequentierten Straßen quer durch Baden-Württemberg. Die Schwarzwald-Hochstraße ist ebenso dabei wie die B14 im Raum Stuttgart. Im Norden sind die Banner im Hohenlohischen zu finden, im Süden direkt am Bodensee. Für die Verkehrswacht Lahr e.V. wurde die Brücke Höhe Mietersheim über die B 3 Richtung Kippenheim ausgewählt.

„Damit schlagen wir ein neues Kapitel für die Kommunikation mit den Verkehrsteilnehmern auf“, so Heinz Kälberer, Präsident der Landesverkehrswacht Baden-Württemberg. „Wir sind damit direkt vor Ort, direkt am Unfallgeschehen. Seit vier Jahren planen wir diese Aktion. Wir haben in der langen Vorbereitungsphase das Land Baden-Württemberg, das Innen- und Verkehrsministerium, die Stadt- und Landkreise, die Partner ins Boot geholt – es gab viele Ansprechpartner, die erfreulicherweise alle an einem Strang gezogen haben. Dafür bedanken wir uns heute im Namen aller, die Ihr Leben nicht mehr sinnlos auf der Straße opfern müssen.“

Neben dieser Aktion zeichnet sich die Landesverkehrswacht noch für viele weitere Projekte verantwortlich – und das weitgehend auf ehrenamtlicher Basis: von den bekannten Schüler-lotsen, über mobile Verkehrsschulen und Sicherheits-Trainings bis hin zu Mobilitäts-Programmen für ältere Mitbürger. Gute Fahrt und kommen Sie heil an Ihre Ziele!